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Leistung — Schulbegleitung

Viele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind sollte nicht einfach nur durchkommen.

Andere reagieren, wenn es nicht mehr geht.

Wir sorgen dafür, dass es gar nicht erst so weit kommt.

Kläre jetzt, was dein Kind wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So sieht Schulbegleitung im Alltag wirklich aus
wenn sie wirkt.

Viele Kinder wirken im Schulalltag unauffällig.
Aber innerlich kämpfen sie jeden Tag.

So kann sich Schulalltag anfühlen ohne die richtige Begleitung

Morgens ist noch alles ruhig.
Dein Kind zieht sich an, vielleicht ein bisschen langsamer als andere.
Du merkst:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Der Unterricht beginnt – und dein Kind verliert nach wenigen Minuten den Anschluss. Die anderen arbeiten weiter. Dein Kind schaut, versucht mitzuhalten, versteht nicht alles – und sagt nichts.

In der Pause wird es nicht leichter. Zu viele Kinder. Zu viele Reize. Keine klare Struktur.

Vielleicht steht dein Kind am Rand. Vielleicht gerät es in Konflikte.
Vielleicht zieht es sich komplett zurück.

Niemand macht es absichtlich falsch. Aber niemand hat wirklich den Blick dafür, was dein Kind gerade braucht.

Und so zieht sich der Tag. Kleine Überforderungen summieren sich. Anspannung steigt. Bis es irgendwann kippt.

Ein Ausbruch. Ein Rückzug. Oder einfach das Gefühl:
„Ich schaffe das hier nicht."

Und am Nachmittag sitzt dein Kind wieder zu Hause. Erschöpft. Frustriert.
Oder einfach still.

Und du weißt: So kann es nicht weitergehen.

Genau hier beginnt gute Schulbegleitung

Nicht erst, wenn es eskaliert. Sondern viel früher.

Dort, wo dein Kind Unterstützung braucht, bevor es sichtbar wird.

Damit aus „irgendwie durchkommen“ wirklich Teilhabe wird.
01

Unterricht, der nicht mehr überfordert

Viele Kinder sitzen im Unterricht – aber verlieren innerlich schon nach wenigen Minuten den Anschluss.

Nicht, weil sie nicht wollen.
Sondern weil Tempo, Struktur oder Anforderungen nicht passen.

Wir passen Lernprozesse so an, dass dein Kind folgen kann, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Herausforderung ist oft nicht der Unterricht – sondern die Pause.

Zu viele Reize. Zu wenig Struktur.
Schnell entstehen Überforderung, Rückzug oder Konflikte.

Wir begleiten soziale Situationen aktiv, greifen ein, bevor sie kippen und geben deinem Kind Sicherheit im Miteinander.

03

Übergänge, die nicht jedes Mal neu beginnen

Für viele Kinder sind genau diese Momente entscheidend:
Raumwechsel.
Lehrerwechsel.

Neue Situationen.

Was für andere selbstverständlich ist, bedeutet für dein Kind oft Stress und Kontrollverlust.

Wir geben Orientierung, klare Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Emotionen, die aufgefangen werden,
bevor es kippt

Viele Kinder halten lange durch.
Bis es plötzlich nicht mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder still.
Oder komplett dicht.

Wir erkennen diese Momente früh, stabilisieren ruhig und gezielt und verhindern, dass Situationen eskalieren.

05

Alltag, der wirklich funktioniert

Schule besteht nicht nur aus Unterricht.

Organisation, Materialien, Orientierung, Abläufe – oft genau die Punkte, an denen es scheitert.

Wir unterstützen genau dort, wo dein Kind es braucht.

06

Abstimmung, die dein Kind wirklich trägt

Viele Schwierigkeiten entstehen nicht im Kind, sondern zn.wischen den Beteiligte

Unklare Kommunikation. Unterschiedliche Erwartungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klare, regelmäßige Kommunikation zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft nicht wirkt, obwohl jemand da ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung häufig ohne klares System organisiert wird.

  • Es wird schnell besetzt, statt wirklich passend ausgewählt
  • Fachliche Steuerung fehlt oder bleibt oberflächlich
  • Qualifizierung ist uneinheitlich, klare Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Unterstützung
  • Verantwortung wird verteilt, statt aktiv geführt

Viele Kinder gelten als versorgt.

Aber im Alltag bleiben sie trotzdem auf sich gestellt.

Genau hier trennt sich Organisation von System.

Und genau hier entscheiden sich Ergebnisse.

Passung statt schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten allein, ohne Struktur, ohne Entwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches System dahinter.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte steuern aktiv mit.
Klare Standards, interne Schulungen und kontinuierliche Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt bloßer Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne Ziel verändert sich nichts.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten mit klaren Zielen im Alltag.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern wirklich vorankommt.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich ankommt

Viele organisieren Schulbegleitung.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag funktioniert.

Bei uns arbeitet niemand auf sich allein gestellt.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit strukturierter Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das macht den Unterschied:
Nicht Theorie. Nicht Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag greift.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du entscheidest mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klare Zielsetzung: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag aufgrund einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung benötigt, erfolgt die Schulbegleitung in der Regel über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt übernimmt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wenn der Antrag bewilligt wird, wird die Schulbegleitung vollständig über das Jugendamt finanziert.

Für dich als Familie entstehen keine Kosten.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einordnung der Situation und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) werden durch die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen eingebracht.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern daran, dass sie nicht klar genug gestellt sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag benötigt, erfolgt die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist nicht bloße Betreuung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulunterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag bewilligt wird, wird die Schulbegleitung vollständig über das Sozialamt finanziert.

Für dich als Familie entstehen keine Kosten.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind abgestimmt und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind kann aktiv am Schulalltag teilnehmen – nicht nur anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einordnung der individuellen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise werden durch behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen erstellt.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht sofort eindeutig.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die wirklich funktioniert.

Schritt für Schritt — wir zeigen dir den Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, wie es dir passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und echte Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die richtigen Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit anders ist

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungslogiken mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir unterstützen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Einzelaufgabe.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Schulalltag ist dynamisch. Situationen verändern sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen entstehen oft spontan.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür da ist:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht, weil jemand einfach „da ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung verfügbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft fühlt sich alles gleichzeitig kompliziert an. Unterschiedliche Ansprechpartner, unterschiedliche Aussagen, und niemand sagt dir klar, wie es richtig läuft.

Viele Familien verlieren hier Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich erklärt wird.

Wir kennen genau diese Situationen.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Durcheinander, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man erwartet.

Dein Kind wächst. Aus Kita wird Schule. Aus kleinen Herausforderungen werden neue Situationen.

Und oft kommt mehr dazu, als man am Anfang denkt: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur in einem einzelnen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse verändern
  • Wir verstehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu anfangen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal wieder alles erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht einfach ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es nicht nur um Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, alleine dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Du merkst den Unterschied nicht in den Worten. Sondern im Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich wieder weiterleitet.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit vertraust du nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
8
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was ist Schulbegleitung und welche Aufgaben übernimmt sie?

Schulbegleitung bedeutet:
Dein Kind ist im Schulalltag nicht mehr auf sich allein gestellt.

Sie unterstützt genau dort, wo es schwierig wird, beim Ankommen, bei der Orientierung, in sozialen Situationen oder wenn alles zu viel wird.

Sie hilft deinem Kind, Aufgaben zu strukturieren, Reize besser zu verarbeiten und im Alltag den Überblick zu behalten.

Wichtig:
Sie ersetzt keine Lehrkraft, aber sie schafft die Voraussetzung, dass dein Kind überhaupt am Unterricht teilnehmen und sich sicher fühlen kann.

Konkret kann eine Schulbegleitung u. a. folgende Aufgaben übernehmen:

  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Aufgabenorganisation,
  • Begleitung in Pausen und sozialen Situationen,
  • Hilfe bei der Reizregulation und Stressreduktion,
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Unterstützung bei Bedarf (z. B. Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Krisenbegleitung bei Eskalation oder Überforderung.

Der genaue Leistungsumfang wird individuell im Hilfeplan festgelegt, abgestimmt auf die Bedürfnisse deines Kindes.

Wichtig ist:

Wichtig ist:

Hat mein Kind wirklich Anspruch auf Schulbegleitung oder wird das oft abgelehnt?

Ein Anspruch besteht, wenn dein Kind im Schulalltag aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, das betrifft häufig Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Besonderheiten.

Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie stark dein Kind im Alltag eingeschränkt ist. Die konkrete Unterstützung wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt oder Sozialamt festgelegt.

- Wichtig zu wissen:
Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern daran, dass dieser nicht klar genug dargestellt wird.
Eine Ablehnung bedeutet deshalb nicht, dass kein Anspruch besteht.

Der rechtliche Rahmen unterscheidet zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei (drohender) seelischer Behinderung, z. B. Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionale Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Antrag beim Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Antrag beim Sozialamt bzw. Träger der Eingliederungshilfe.

Der Anspruch ist einkommensunabhängig, die finanzielle Situation der Familie spielt keine Rolle.

Wenn ihr unsicher seid, ob und wie ihr den Bedarf richtig darstellt: Wir helfen euch dabei.

Der Anspruch ist einkommensunabhängig.

Was kostet eine Schulbegleitung und wer übernimmt die Kosten?

Für Familien ist Schulbegleitung in der Regel vollständig kostenfrei, die Kosten werden vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen, sobald ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde.

Ob das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder das Sozialamt (§ 99 SGB IX) zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab, seelisch, geistig oder körperlich.

In der Praxis streiten sich die Ämter manchmal gegenseitig die Zuständigkeit ab.

Wichtig:
Das darf nicht auf dem Rücken der Familie ausgetragen werden.
Ihr Antrag muss trotzdem bearbeitet werden, das zuständige Amt klärt die Kostenfrage intern (§ 14 SGB IX).

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen gibt es grundsätzlich nicht, wer euch das sagt, hat Unrecht.
Bei Ablehnung oder eingeschränkter Bewilligung habt ihr das Recht auf Widerspruch.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe im schulischen Bereich künftig vollständig beim Jugendamt gebündelt werden, unabhängig von der Art der Behinderung.
Die Reform befindet sich derzeit in der politischen Abstimmung.
Wir verfolgen die Entwicklung eng und informieren unsere Familien, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Für Familien ist die Unterstützung meist kostenfrei, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wird.

Ob das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder das Sozialamt (§ 99 SGB IX) zuständig ist, hängt von der individuellen Situation deines Kindes ab.

Bei welchen Diagnosen wird Schulbegleitung bewilligt?

Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die Auswirkung auf die Teilhabe am Schulalltag.
Das ist rechtlich der maßgebliche Prüfpunkt (§ 35a SGB VIII, § 112 SGB IX).

Häufige Diagnosen, bei denen Schulbegleitung bewilligt wird:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Teilhabebeeinträchtigung,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele Kinder wirken nach außen unauffällig und stoßen im Alltag trotzdem regelmäßig an ihre Grenzen.

Genau diese Kinder fallen oft durchs Raster, weil niemand ihren Bedarf klar benennt.

Keine Diagnose — kein Anspruch?

Nicht zwingend.

Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung beantragt werden.

Wie beantrage ich Schulbegleitung und worauf kommt es wirklich an?

Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder Sozialamt (§ 112 SGB IX) gestellt, je nachdem, ob eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung vorliegt.

Dafür werden ärztliche oder fachliche Einschätzungen benötigt.

Im weiteren Verlauf findet häufig ein Hilfeplanungsgespräch statt, in dem gemeinsam festgelegt wird, welche Unterstützung dein Kind braucht.

Der entscheidende Punkt:
Nicht die Unterlagen allein zählen, sondern wie klar der Bedarf deines Kindes im Alltag beschrieben wird.

Ein gutes Attest reicht oft nicht.
Was zählt, ist eine konkrete, alltagsnahe Schilderung:

  • Was kann dein Kind nicht alleine?
  • Wo bricht der Schulalltag ohne Unterstützung zusammen?

Viele Familien verlieren hier Zeit, weil Abläufe unklar sind oder niemand sie durch den Prozess führt.

Wir begleiten Familien durch das gesamte Verfahren:
Antragstellung, Vorbereitung der Stellungnahmen, Hilfeplanverfahren und Bewilligung.

Auf Wunsch unterstützen wir auch beim Widerspruch, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende.

Viele Familien verlieren hier Zeit,

Wie lange dauert es, bis eine Schulbegleitung bewilligt wird?

Nach Antragseingang hat das Jugendamt gesetzlich 6 Wochen Zeit für eine Entscheidung (§ 14 SGB IX). Ist ein Gutachten erforderlich, verlängert sich diese Frist auf 2 Monate.

In Eil- oder Krisenfällen — etwa bei akuter Schulvermeidung oder Eskalation — kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Wichtig zu wissen:

Hält das Amt die Frist nicht ein, haben Eltern das Recht, die Schulbegleitung selbst zu organisieren und die Kosten nachträglich erstattet zu bekommen (§ 18 SGB IX).

Oft verzögert sich das Verfahren, wenn Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht klar dargestellt ist — eine gute Vorbereitung kann helfen, unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag immer schriftlich und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Das Datum ist entscheidend für den Fristenlauf.

Haben Familien ein Wahlrecht bei der Trägerwahl?

Ja.
Familien haben ein gesetzlich verbrieftes Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB VIII bzw. § 104 SGB IX), das bedeutet:
Ihr könnt aktiv mitentscheiden, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt, das Jugendamt darf euch keinen Träger einfach zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von Ämtern oft nicht aktiv kommuniziert, dabei kann es entscheidend sein für die Qualität und Kontinuität der Unterstützung.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger bereits im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als anerkannter Träger in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tätig.

Wolkenfreie Zeit ist als anerkannter Träger in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tätig.

Gibt es Schulbegleitung auch in der Förderschule, im Ganztag und bei inklusiver Beschulung?

Ja.
Schulbegleitung ist sowohl in Regelschulen als auch in Förderschulen möglich, auch im Ganztag und bei inklusiver Beschulung kann Unterstützung bewilligt werden, wenn ein entsprechender Bedarf besteht.

Entscheidend ist nicht der Schultyp, sondern der individuelle Bedarf des Kindes.

Der Anspruch ergibt sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Teilhaberecht (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX) — unabhängig davon, welche Schulform das Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Jugendämter lehnen Schulbegleitung in Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Das ist rechtlich nicht haltbar — bei nachgewiesenem individuellem Bedarf besteht der Anspruch trotzdem.

Wie lange wird Schulbegleitung bewilligt?

Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Schuljahr und wird im Folgejahr neu geprüft. Die Verlängerung erfolgt im Rahmen der Hilfeplanfortschreibung.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung ist kein Automatismus, stellt den Folgeantrag rechtzeitig, idealerweise 6–8 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums, damit keine Versorgungslücke entsteht.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres können laufende Maßnahmen nach § 41 SGB VIII unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 21. Lebensjahr fortgeführt werden (Hilfen für junge Volljährige).

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres können laufende Maßnahmen nach § 41 SGB VIII unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 21. Lebensjahr fortgeführt werden (Hilfen für junge Volljährige).

Was unterscheidet eine pädagogische von einer pflegerischen Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und Strukturierung, typisch bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung, sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis brauchen viele Kinder beides.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und kombiniert sie mit qualifizierten Fachkräften aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was ist Pooling in der Schulbegleitung?

Pooling bedeutet, dass ein festes Team an Schulbegleitungen mehrere Kinder innerhalb einer Schule gemeinsam unterstützt, statt dass jedes Kind eine eigene Einzelbegleitung hat.

Das Modell gewinnt gerade an Bedeutung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform wird Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Wann hat mein Kind trotzdem Anspruch auf Einzelbegleitung?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Der Anspruch richtet sich nach dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf, nicht nach dem, was organisatorisch praktischer ist.
Wer einen Einzelanspruch hat, behält ihn.
Das ist gesetzlich verankert und bleibt auch nach der Reform so.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling entfaltet seine Stärke, wenn ein festes eingespieltes Team eingesetzt wird, Abläufe klar strukturiert sind und eine fachliche Steuerung im Hintergrund erfolgt.
Dann entsteht eine verlässliche und gleichzeitig flexible Unterstützung, für Kinder, Eltern und Schulen.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe.
Ohne Struktur geht Überblick verloren.
Ohne Erfahrung bleibt Unterstützung zufällig.
Der Unterschied liegt nicht im Modell, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir arbeiten mit einem klar gesteuerten Pooling-System:

  • feste Ansprechpartner für Schulen,
  • strukturierte Einsatzplanung,
  • fachliche Begleitung im Hintergrund und
  • enge Abstimmung mit Lehrkräften.

Dadurch entsteht nicht nur Flexibilität, sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die wirklich trägt.

Welche Erfahrung und Fachkompetenz steckt hinter unserem Pooling-Konzept?

Pooling funktioniert nur dann gut, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Bei Wolkenfreie Zeit stützt sich unser Pooling-Konzept auf über 12 Jahre Praxis in der Schulbegleitung, mit einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen.

Bundesweit über 500 Fachkräfte im Einsatz.

Jede:r Mitarbeitende im Pool wird fachlich gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Schulungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Können und der Erfahrung des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
Dadurch können Situationen nicht nur begleitet, sondern richtig eingeschätzt werden, bevor sie eskalieren.

Damit das Pooling im Schulalltag wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist der Schlüssel, sie ermöglicht es, schnell und flexibel auf veränderte Situationen zu reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder organisatorischen Anpassungen.

Schulbegleitung wird bei uns nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Denn entscheidend ist nicht, wie Pooling geplant wird.
Sondern wie es im Alltag gesteuert wird

Verliert mein Kind durch Pooling seinen Anspruch auf individuelle Unterstützung?

Nein und das ist der wichtigste Punkt überhaupt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell bestehen.

Pooling ist eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Einzelbetreuung ist bei Bedarf weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht in Frage gestellt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung — zum Beispiel Autismus — kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen nicht klar.
Für diese Kinder ist Pooling in der Regel nicht geeignet, und ein Einzelanspruch bleibt bestehen.

Was Pooling gut kann: Fehltage werden nachhaltig reduziert, Vertretungen lassen sich besser organisieren, und Eltern werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Wenn das Pool-Setting nicht passt, habt ihr das Recht, das klar zu benennen und wir stehen dabei an eurer Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

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Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.