Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Sie können damit zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufen,
Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren.
Der Betrag liegt aktuell bei 131 € pro Monat
und ist bis zum 30.06. des Folgejahres ansparbar.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift,
wenn die pflegende Person ausfällt –
zum Beispiel bei Krankheit, Urlaub oder zur Entlastung.
Hier stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung.
Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr
und verfällt zum Jahresende (31.12.), wenn er nicht genutzt wird.
Zusätzlich kann Verhinderungspflege mit nicht genutzter Kurzzeitpflege
auf bis zu 3.539 € pro Jahr erhöht werden.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren –
werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was in Ihrer Situation sinnvoll ist
und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt.